Meinung
Menschen haben oft keine Meinung. Doch öfter haben sie eine. Noch öfter meinen sie, eine Meinung zu haben – wobei die sich zumeist in Bezug auf sich selbst recht fragwürdig zeigt: Subversivo hat feststellen müssen, dass die Meinung zum Glauben und Wissen über Meinung zu dürftig ist, als dass Menschen überhaupt ahnen könnten, wie es um die Freiheit ihrer Meinung bestellt sein mag. Demzufolge wissen die Menschen gar nicht, was Meinungsfreiheit ist, wenn sie dies zu wissen meinen. Diese Unkenntnis unterscheidet sie naturgemäß grundlegend von den Zwergen: Zwerge genießen ihre mentalen Freiheiten, wohingegen Menschen sich lieber ihren Rechtsanspruch auf diese Freiheiten bescheinigen. So erklären sie die Meinungsfreiheit zum verbrieften Menschenrecht, können diese Freiheit aber gar nicht in Anspruch nehmen, weil sie alles dafür tun, keine freie Meinung zu haben. So kommt es, dass Menschen unter Berufung auf die Meinungsfreiheit kraft ihrer vermeintlich freien Meinungen deren Unfreiheit bezeugen. Selbst Experten irren sich bezüglich ihrer Freiheit, wenn sie Strategien zu Problemlösungen postulieren, ohne ihrer fundiert erscheinenden Meinung die Möglichkeit zuzugestehen, urselbst ein Problem sein zu können. Subversivo ist darüber in Sorge, dass die kostbare Meinungsfreiheit leichtfertig durch ihre Illusion ersetzt und abgeschafft wird. Dass die Freiheit der Meinung mit der Freiheit von Meinung verwechselt wird, weshalb weder die Freiheit noch die Meinung infrage gestellt werden kann. Ganze Theoriegebäude müssen sich rückversichern, wenn ihre Lehrmeinungen auf der Illusion gründen, sie würden die Meinungsfreiheit nicht demontieren. Ein handfestes Beispiel für diese Notwendigkeit liefert ausgerechnet die Systemtheorie, die erklärtermaßen der Meinung mit vielen Entfaltungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen möchte. Über das Enternet der Denkzwergstatt konnte ein wissenschaftskritischer Antrag auf Meinungsfreiheit in der Cloud gefunden werden. Dieser Fund zeugt beredt von der Tatsache, dass ein überflüssig zu wähnender Antrag dringend gestellt werden muss. Er offenbart das Ausmaß der bereits in Forschung und Lehre grassierenden Paradoxie.
„Antrag auf Meinungsfreiheit“
Die Meinungsfreiheit ist ein verbrieftes Menschenrecht. Dieser Status schützt sie allerdings nicht vor Sabotage durch sich selbst: Wenn Meinung davon befreit wird, ein Problem sein zu dürfen, ist sie unfrei – ein regelbasierter Irrtum schränkt die Meinungsfreiheit so legal ein, dass kein Tatbestand der Unterdrückung attestiert werden kann. Weil dieser Irrtum sowohl im Schein der Meinungsfreiheit als auch in ihrem Dienst waltet, formt seine Zwangsläufigkeit die Konstruktionswirklichkeit dahingehend, dass in ihr keinerlei Notiz von ihm oder seiner Wirklichkeitskonstruktion genommen werden kann. Die Laxheit im Denken kann sich ihrer eigenen Dogmatik nicht versichern, wenn und weil sie sich derart dogmatisch etabliert vorfindet, dass ihre Causa zum blinden Fleck wird, der namenlos bleiben muss: Die Meinungsfreiheit ist in einer Denkweise eingesperrt, die den Schlüssel zu ihrer Betrachtung beflissen so verlegt, dass er nicht gefunden werden kann. Infolge dieser Tücke muss die systemtheoretisch verzapfte Paradoxie negiert bleiben, womit ihre intellektuelle Geschäftsgrundlage aus Raum und Zeit gefallen scheint: Sie entzieht sich jeder Würdigung – wird aber und deshalb zur internalisierten Konstante systemisch intentionierter Mindsets. Eben diese müssten alarmiert sein, zeigen sich jedoch denkwürdig ahnungslos: Die im Schutz solcher Ahnungslosigkeit gezeitigte Wirksamkeit gefährdet Errungenschaften und Werte, denn Erkenntnis, Gesundheit und Freiheit werden faktisch durch den strukturellen Mangel relevanter Unterschiedsbildungen beschränkt. Zur Debatte steht deshalb nicht nur eine Erkenntnisposition, die dahingehend invers Verhalten privilegiert, als sie sich zulasten perspektivisch fundierter Salutogenese selbstentmündigend von Verantwortung freispricht. Zur Debatte stehen insbesondere auch die nihilistische Duldung und Verbreitung der reklamierten Erkenntnisposition in Forschung und Lehre. Das Plädoyer für einen Paradigmenwechsel versteht sich daher als proaktive Konsequenz einer ethischen Obliegenheit:
Es ist systemtheoretisch sinnvoll, die Determinierbarkeit der Meinung anzuerkennen, um sie determiniert ein Problem sein lassen zu dürfen; gleiches gilt für die Meinungseinigkeit. Es ist systemtheoretisch nicht sinnvoll zu behaupten, das Gegenteil mache Sinn.
Die Bewältigung des paradigmatischen Irrtums setzte seine Analyse voraus. Sie wäre ethisch obligatorisch, wenn dem Irrtum hermeneutisch unterstellt würde, seine reaktionäre Wirkmächtigkeit unterbinde direktiv die Infragestellung gesinnungsbezogener Vorfestlegungen. Sie wäre systemtheoretisch relevant, wenn dem Irrtum systemisch attestiert würde, er verstelle den Blick auf sich selbst, indem er selbstreferenziell kybernetische Betrachtungen aus n-ter Ordnung unterbinde. Der skizzierte Sachverhalt berechtigt zu der Annahme, dass beide Gegebenheiten simultan der Analyse entzogen werden, weil der Irrtum selbst kein lösbares Problem sein darf, indem er sich durch seinen determinierenden Denkfehler von der Problemdefinition ausschließt – da er diese determiniert! Die Tatsache, dass infolge dieser Konstellation niemand den Irrtum für möglich hält, muss ihn nicht ausschließen – sondern kann ihn belegen. Die illustrierende Geschichte seiner zweifelhaften Gegenstandslosigkeit kann metaphorisch folgende sein:
“Es war einmal eine Schafherde, die weidete in systemischer Landschaft. Als eines schönen Tages ein Schaf inmitten der Herde mit geschlossenen Augen einen Abgrund zu erkennen glaubte, warnte es die anderen. Denn der Abgrund schien in keiner Landkarte verzeichnet zu sein, was ihn sehr gefährlich machte. Die anderen Schafe meinten jedoch, ein schwarzes Schaf unter ihresgleichen entdeckt zu haben: Denn erstens hatten sie noch nie von jenem Abgrund gehört und zweitens waren sie sich darin einig, dass kein Schaf mit geschlossenen Augen reale Gefahren erkennen könne. Als sie sich der guten Ordnung halber nach den Koordinaten des Abgrunds erkundigten, um sich von ihm, falls es ihn denn tatsächlich doch geben sollte, fern halten zu können, trauten sie ihren Ohren nicht: Das schwarze Schaf hatte sie vor dem Abgrund warnen wollen, in dem sie die ganze Zeit geweidet hatten. Denn nur weil der sich aus der vielfach beschworenen Kybernetik zweiter Ordnung nicht zu erkennen gab, musste er nicht verborgen bleiben. Dafür, dass die drangvolle Enge nicht gesehen werden konnte, sorgte eine Selbstbeschränkung, die jeden Weg zur Erkenntnis in entwürdigender Selbstentmündigung ebnete: Die Schafe versagten sich in puncto Abgrund die kybernetische Großzügigkeit, aus der sie sonst bei jeder Gelegenheit schöpften. Aus dritter Ordnung wäre es ein Leichtes, sich von den Freiheitsbeschränkungen in Meinungsfreiheit überzeugen zu können…“
Dass die Meinungsfreiheit insbesondere auch im systemischen Impetus keine sein kann, wenn ihre Freiheit darin besteht, eine Ausnahme akzeptieren zu müssen, veranschaulicht folgende Geschichte:
“Auf einem Zustands-Symposium entbrannte eine Genderdebatte anlässlich eines strukturwissenschaftlichen Anschlags auf die Meinungsfreiheit: Alle geladenen Zustände einte in ihrer Diversität, dass sie unter definierten Bedingungen problematisch sein konnten, weshalb sie dann umstandslos Problem genannt werden durften – mit einer Ausnahme: Als einzigem Zustand aller Zustände blieb dies ausgerechnet einem des Fürwahrhaltens verwehrt. Warum das so war, vermochte letztlich keiner der debattierenden Zustände zu erklären – was seinerseits eindrucksvoll den Zustand der Zustände erklärte: Der Zustand des Common Sense gab das hilfloses Trugbild seiner selbst ab, denn der mit dem Definitionsverbot kontaminierte Zustand des Fürwahrhaltens konnte für sich selbst nicht eintreten – und kein anderer Zustand fand den Schneid, sich die ungeheuerliche Absurdität des Zustands einzugestehen, in dem er sich befand, weil dies ja den Zustand des verbotenen Fürwahrhaltens voraussetzte. Im Symposium konnte der Fehler nicht aufgedeckt werden, da der Erkenntnis-Zustand nur im problembereinigten Fürwahrhaltens-Zustand vorlag, was ihn sehr attraktiv erschienen ließ: Sein einnehmendes Erscheinungsbild täuschte erfolgreich darüber hinweg, ausschließlich als der Ersatz seiner selbst bemüht werden zu können – ohne sich dabei als ersetzt erkennen zu geben. Der mithin unsagbar trügerische Zustand verhinderte seine Entzauberung…“
Für den Verstehensprozess offenbart die Inkonsequenz des Denkens über das Denken ihre Folgen im Denkfehler, dessen Geheimnis exemplarisch folgende Geschichte vorstellt:
“Es war einmal ein Heer aus Synapsen, das hatte sich erfolgreich auf dem Gebiet der Naturwissenschaft und dem der Geisteswissenschaft geschlagen. Infolge spektakulärer Siege stand es im Ruf, praktisch unbesiegbar zu sein. Als sich das Heer zu einer Expedition in das Gebiet der Strukturwissenschaft aufmachte, wurde es dort von seltsamen Prämissen überrascht. In der Konsequenz mussten die altbewährten Thesengeschütze durch geflügelte Haubitzen ersetzt werden. Dies, weil die Präzision der Treffer von sekundärer Bedeutung sein konnte, wohingegen primär stets die Betroffenheit zählte. Die neuen Geschütze hatten zwei Vorteile: Sie ließen sich nicht nur überall in Stellung bringen und optional mit scharfen Gedanken oder guten Gefühlen laden, sondern sie ließen sich auch operational in kombinierter Ballistik abfeuern: ins Ziel und in den Himmel und aus ihm zurück. Die Synapsen waren im Glück: Sie erfreuten sich am bunten Feuerzauber und an dem warmen Regen schöner Eindrücke, der nun fast jeden Winkel befruchten konnte. Fast jeden: Dürften die Geschütze senkrecht feuern, gerieten sie selbst zum Ziel und es wäre den Synapsen möglich, etwaige justierbare Soll-Ist-Differenzen unter der eigenen Betroffenheit auszumachen. Sie baten deshalb darum, unter reflexivem Feuer ihre bezogenen Standpunkte modifizieren zu dürfen. Aber das blieb auf dem Territorium der Strukturwissenschaft streng verboten – zur Überraschung des Expeditionsheeres durfte kein Warum und Wozu hinterfragt werden, die vorgefundene Agonie blieb geheimnisumwittert…“
Die perspektivisch verwegenen Geschichten über einen veritablen Denkfehler, der seine Folgen in Geiselhaft nimmt und sich jedwede Kritik willfährig verbitten lässt, finden sich zur furiosen Hypothese pointiert:
“Es irrlichtert ein dreifach unhaltbares Paradigma im hermetischen Schutz normativen Unsinns durch Forschung und Lehre – und infiziert als implizites Denkverbot hemmungslos den Möglichkeitsraum. In seiner determinierenden Eigenschaft beschränkt es ultimativ die Meinungsfreiheit und entmündigt jedes weltoffene Mindset. Dabei bedroht es reaktionär salutogene Überlegungen sowie zukunftsfähige Entscheidungslogiken und beschert der es hervorgebracht habenden Theorie ein Glaubwürdigkeitsproblem. Dieses toxische Alleinstellungsmerkmal bezieht es aus dem Privileg willfähriger Negierung, womit es auf seine paradoxe Entität verweist: die Insemination geistiger Empfängnisverhütung…“
So abstrus und surreal die verleugnete Existenz eines systemtheoretisch fundamentalen Fehlers anmuten mag – sie lässt sich verifizieren: Hiermit wird die hermeneutische Prüfung des epistemologisch und ethnomethodologisch fundierten Gebrauchs der paradigmatisch zum Kausalnexus verknüpften Termini `Meinung & Problem & Sinn´ beantragt. Initiierend werden nachfolgend zehn inkriminierende Klärungsbedarfe des institutionell ignorierten Problemsystems vorgestellt. Da dessen Tabuisierung den Klärungsgegenstand zum systemischen Sakrileg definiert, steht die Provokanz der Ausführungen im Zeichen des Tabubruchs. Über den geforderten Paradigmenwechsel hinaus, wird ein viabler Umgang mit morbider bzw. falsch etikettierter Logik angeregt.
1. Solange kein einziges Argument einem Paradigma hinreichende Plausibilität verleiht, wirft dessen apodiktische Setzung Fragen auf. Es wird, keinen Widerspruch duldend, gelehrt, dass eine Meinungsverschiedenheit systemtheoretisch ein Problem sein könne, eine Meinung hingegen nicht. Wenn allerdings davon ausgegangen wird, dass es nicht die Dinge sind, die Menschen bewegen, sondern die Meinungen über diese Dinge, bergen sie das Potenzial zum Problem: Es genügte bereits die vage Aussicht auf eine attraktivere Meinung. Und wollte man sich nicht ständig neue Meinungen bilden, allein schon um bejahte Meinungen bequem ausleben zu können, dann kommt jede erworbene Meinung einer Problemlösung gleich. Dies vollkommen unbeschadet der wie auch immer gelagerten, erkannten oder nicht erkannten und interpretierten Problemarchäologie. In der Konsequenz dessen, dass somit das Erwerben einer Meinung einem Lösungsvorgang entspricht, verweist die Relationalität jeder Meinung auf die genuine Identität der Differenz von Lösung und Problem – manifestiert in der Halbwertzeit einer jeden Meinung. Denn Weltoffenheit und Relationalität in einer Welt der Dinge, die nur über Meinungen verhandelbar sind, befreien ja weder von determinierenden noch von determinierten Soll-Ist-Differenzen, ohne sie laufend zu liefern. Wenn dennoch eine Meinung per se kein Problem sein darf, wird die theoretische Grundlage erklärungsbedürftig.
2. Entwicklung bedeutet Veränderung, dies gilt auch für Individuen. Entscheidet sich ein Individuum in seiner operationalen Geschlossenheit beziehungsoffen auf Umweltreize so zu reagieren, dass ihm Überleben aussichtsreich erscheint, dann bedient es sich hierzu seiner selbst entworfenen Hypothesen. Diese bilden den selbstorganisierten Zustand des Fürwahrhaltens ab – und passen ihn situativ und kontextuell unter dem Eindruck neuer Reize an die sich ändernden Gegebenheiten bzw. an die aktualisierten Landkarten an. Infolge der Unvorhersehbarkeit dieser heterogenen Reize, kommt es nicht nur zu einem kohärenten Vorgang sich fließend stimmig ablösender Meinungen, sondern auch zu Ambivalenzen und intrapersonalen Vielstimmigkeiten. Insofern explizit gilt, dass keine Persönlichkeit auf eine monolithische Entität zu reduzieren ist, weil das systemische Ich viele sein mag, muss die Meinungspluralität der diversen Protagonisten einer jeden Kontingenz somit als Meinungsverschiedenheit kein Problem darstellen – dies setzte Unerwünschtheit voraus. Die kontroverse Meinungsfülle kann im Gegenteil als Ressource zur erwünschten Expertise verhelfen, womit sie autopoetisch als willkommene Chance zur Herstellung einer Meinung begriffen werden kann. Für den Rückgriff auf Ego-States gilt, dass intrapersonale Meinungsverschiedenheit zur Lösung eines Problems verhilft – womit sie in dieser Eigenschaft eine vakante Meinung gleicher Kontingenz zum Problem determiniert.
3. Entwicklung bedeutet Veränderung, dies gilt auch für die Gesellschaft. Kulturanthropologisch gesehen, vollzieht sich gesellschaftliche Entwicklung im und durch Meinungsaustausch. Systemtheoretisch setzt das einen Informationsaustausch unter den multiplen Kontingenzen voraus, was erfordert, dass sich die systemrelevanten operationalen Geschlossenheiten hinreichend irritieren und irritieren lassen. Die Veranlassungen hierzu müssen nicht in expliziter Neugierde liegen, es reicht das pure Selbsterhaltungsinteresse. Insofern zumindest überlebenswichtige Entwicklung meinungseinig gewünscht sein sollte, lässt sich die hierzu unverzichtbare Meinungsverschiedenheit nicht zum Problem determinieren: Sie ist die Lösung, da ihr der Antrieb von Entwicklung samt deren Unterhaltung im Gesellschaftssystem zuerkannt werden muss. Sollte in hypothetischer Alternative ein einvernehmlich konsensualisierter Stillstand oder eine fixe Entwicklung von allseitiger Meinungseinigkeit zeugen, würde das wegen der fehlenden statischen Überlebensbedingungen den Tod für die meinungseinigen Systeme bedeuten. Denn immerhin werden die psychologischen Systeme physiologisch nur so lange zureichend unterhalten, wie es den physiologischen Systemen in der Hyperkomplexität möglich ist – und darüber gehen die Meinungen auseinander. Nur weil sie darüber auseinander gehen, kann es überhaupt Meinung geben. Darüber kann Äquifinalität nur so lange hinwegtäuschen, wie der Meinungsluxus erlaubt, die postulierte Autonomie der Systeme mit ihrer vermeintlichen Autarkie irrwitzig verwechseln zu lassen. Unterbleiben essenzielle Unterscheidungen in Meinungseinigkeit, so darf und kann und muss definitiv in ihr ein Problem erkannt werden, weil sie dann todsicher tödlich ist.
4. Ein Paradigma, das sich selbst abschafft, weil es an seiner Logik krankt, kann weder durch das Ignorieren noch das Leugnen seiner Krankheit geheilt werden. Für den Fall, dass eine in Bezug auf sich selbst im Irrtum befindliche Meinung ein unerwünschter Zustand sein sollte, muss per geltender Problemdetermination naheliegen, dass sie einem Problem gleichkommt – und dieses ist. Eine paradigmatisch verordnete Selbstbeschränkung, die einem System zueigen wird, ohne dass es sich dieser ausgeliefert haben wollte, weil es neugierig ist, kann Ausdruck solchen Irrtums einer Meinung sein. Wenn nun eine Anerkenntnis des Paradigmas den Erkenntnisgewinn benachteiligt, determiniert die Vermeidbarkeit dieser Benachteiligung den Problemstatus, insofern diese Benachteiligung unerwünscht ist. Beschert hingegen die grassierende Beschränkung Unvermeidbarkeit, wird ohne determinierten Problemstatus die Existenz gefährlicher Probleme samt deren Lösbarkeit ausgeschlossen, freilich ohne dass sich diese Probleme durch ihr implizites Existenzverbot inexistent erweisen – wovon spätestens der unerwünschte Tod in seiner (dann gewesenen) Vermeidbarkeit überzeugt. Da insofern solcherlei Beschränkung generell als unerwünscht und im Idealfall als vermeidbar erkannt werden kann, schafft sich das in Rede stehende Paradigma umgehend dann ab, wenn es in seiner Determination auf sich angewandt wird und selbst zum Problem determiniert – dessen Lösung dann der Paradigmenwechsel ist. Dieser ist deshalb so wünschenswert, weil ohne ihn die fatale Beschränkung der Konstruktionswirklichkeit präformiert bliebe. Fatal, weil die strukturelle Zensur von Wirklichkeitskonstruktionen, über die reduktionistische Vereinnahmung von Sinn hinaus, angesichts der polykontextuellen Determinaten, von dystoper Auswirkung ist. Eine Theorie, die sich durch die Billigung solch fundamentalen Fehlers disqualifiziert, taugt nicht einmal zur metaphysischen Position: Sie ist lebensgefährlich.
5. Jede Geringschätzung des Werts der Erkenntnis markiert einen Widerspruch zum Credo der Systemtheorie oder inkriminiert sie. Wenn in autoritärer Denkgewissheit behauptet wird, es mache Sinn, dass eine Meinung ohne jedwede systemtheoretische Plausibilität kein Problem sein dürfe, wird dies autopoetisch unter Bejahung des Autopoiesekonzepts kaum gemeint sein können: Es ist ja nicht etwa die Problemdetermination für die ihr verordnete Exklusion der Meinung verantwortlich zu machen – sondern die Motivation im autopoetischen Entschluss, im fraglichen Diktum Sinn erkennen zu wollen. Wird dennoch so theorieblind wie konsensfrei behauptet, es mache Sinn, dass eine Meinung kein Problem sein darf, so kann allenfalls gemeint sein, richtig verstanden zu werden, obwohl oder weil eigens hierzu der Argumentationsgrundlage fundmental widersprochen und obendrein nicht einmal zwischen obwohl und weil unterschieden wird: Logik wird auf den Kopf gestellt, um von einer Logik überzeugen zu wollen, die unlogisch ist. Indem kraft dieser Unhaltbarkeit die anderen Widersprüche konsequent und direktiv ignoriert werden, wird der resultierende Folgenreichtum in Forschung und Lehre und Praxis legitimiert: Es wird die Beschränkung der Meinungsfreiheit besiegelt – und Verstehen unmöglich gemacht, denn jede Verständigung scheitert an der Macht der in Stein gemeißelten, gähnend theorieleeren, unhinterfragbaren Setzung. Ihretwegen ist der logischen Fragwürdigkeit argumentativ nicht mehr beizukommen, denn es hat diese Fragwürdigkeit im Schutz vehementer Voreingenommenheit nicht zu geben – was ihre Evidenz hilflos bestätigt. Somit gesellt sich zum Problem dieser unverhandelbaren Setzung das der Unverhandelbarkeit. Da dieses Tandem vorgibt, seine Rechtfertigung aus der Wissenschaft zu beziehen, wird diese beiläufig in ihrer tautologischen Intransparenz ominös. Die Theorie ist außerstande, sich ihrem Geburtsfehler zu stellen – aber imstande, jeden Hinweis auf ihren Geburtsfehler als unqualifiziert abzulehnen.
6. Notorisches Beharren ohne Irrtumsvorbehalt und ohne Begründung befremdet. Wenn gar eine theorieleere Setzung zum verbindlichen Denkschema erklärt wird, mit dem die Unhaltbarkeit eines Paradigmas in Abrede gestellt werden soll, wird nicht nur die Komplexitätsreduktion funktional zum Nachteil der Kreativität zementiert. Es wird darüber hinaus die Inanspruchnahme des Letztbegründungsanspruchs von geglaubtem Sinn normativ missbraucht. Das Verhältnis zum Sinn variiert zwar bezüglich dessen Beschränkung in der Haltung: Doch ob ein normativ beschränktes System seine Freiheit nicht wollen kann, weil es dies gar nicht können will oder ob es sich vergeblich ums Können bemüht, ist für die Determination letztlich unerheblich. Denn selbst wenn im zweiten Falle gelten mag, dass infolge fehlender Kompetenz keine Veränderbarkeit und somit kein Problem vorliegt, darf gleichwohl angenommen werden, dass jenes Fehlen dann ein Problem determiniert, wenn ihm als erkanntem Mangel perspektivisch abgeholfen werden kann. Es bedarf keiner Hellsicht, um die Konsequenz der aufgezeigten Varianten vom Ende her zu denken: Vermeintlich überraschend ereignet sich das Ungewollte, von dem dann gesagt wird, dass es ja eigentlich vermeidbar gewesen wäre. Da sich der paradigmatisch verkannte Handlungsbedarf samt der paradigmatisch vereitelten Handlungsgelegenheiten kybernetisch im Timeline-Konstrukt lokalisieren lässt, verliert die genau dies in Abrede stellende Deutungsmacht ihre Überzeugungskraft. Der dessen ungeachtet deklamierte Letztbegründungsanspruch wirft Fragen auf, wenn er nichts taugt. Verbittet sich eine wissenschaftstheoretische Position in linear kausaler Manier einen kritischen Blick auf sich und ihre bizarre Logik, kann oktroyierender Missbrauch von Definitionsmacht ruchbar werden, zumal hier die positivistische Unterwanderung mentaler Konzepte unter offensiver Verweigerung von Achtsamkeit in Betracht kommt.
7. Eine Konstruktionswirklichkeit, der das Nicht-Wissen inhärent ist, beugt sich keinem normativen Wissen. Die dargelegten systemtheoretischen Widersprüche stehen im krassen Widerspruch zur systemischen Haltung. Der zufolge zeigt sich Nicht-Wissen im Mantra der Steuerungsillusion. Da überrascht es, dass systemtheoretisches Wissen zum kategorischen Abstreiten einer fehlenden Plausibilität autorisiert. Dass also dessen solchermaßen solide Fundierung jede Neugierde auf die relevanten Sachverhaltsumstände tilgt, womit es auch deren interaktive Explorierung erübrigt. Dass die Güte dieses versierten Wissens gestattet, die unumstößlich wahre Sichtweise verbindlich zu vertreten – selbst wenn sie unhaltbar ist. Unklar bleibt, wes Geistes Kind diese Gewissheit ist, die den Vorbehalt des Nicht-Wissens verkündet, ihn aber für sich ausschließt. Klar ist hingegen, dass die Macht dieses Wissens nicht nur von der Frage befreit, wie ein sinnvoller Umgang mit den prekären Widersprüchen ausgelotet werden kann. Sie entbindet schließlich auch von der Frage, wie systemisch die konsensualisierte Konstruktion der Steuerungsillusion wohl sein mag, wenn den stoisch ignorierten Widersprüchen eine pauschale Befugnis zum Steuern des Fürwahrhaltens zugestanden wird. Bei genauer Betrachtung der Illusion zeigt die sich nämlich eher darin, sich die Wirklichkeitskonstruktion zu versagen, die paradigmatisch gelagerte Intervention der zu vereinter Direktive ermächtigten Widersprüche habe etwas mit Steuerung zu tun. Die ontisch-ontologisch opportun zurechtgestutzte Wirklichkeitsordnung dient sich diesem Irrtum ja passgenau an, indem sie selbstreferenziell einen kybernetischen Einblick per zweiwertiger Logik verweigert. So manifestiert die sakrosankte Lehrmeinung einen blinden Fleck, dem sich im Zweifel jede Überlegung verdankt, die ihn ausschließt. Diese perfide Form der mentalen Freiheitsberaubung wird institutionell unter den Teppich gekehrt, was sie skandalisiert: Denn aller Programmatik zuwider, bleibt einer Fülle viabler Betrachtungen die paradigmatisch verordnete Unzulässigkeit beschieden: Der Strauß bunter Möglichkeiten verkommt zum Trockengesteck. Dieser unermessliche Verlust ist auf keiner systemischen Landkarte vorgesehen, ja es gibt nicht einmal eine Legende für ihn. Er wird in die Undenkbarkeit subsumiert, ohne dort hinzugehören, womit alle Sinn-, Lösungs- und Ressourcenlandschaften einer transversalen Verheißung beraubt werden: dem möglichkeitsmehrenden Potenzial. Aus der Metaebene heraus entpuppt sich dieser Verlust als tragische Folge einer bloßen Unzugelassenheit. Deren normative Willkür findet sich in ihrer rigorosen Übergriffigkeit durch die Theorie, der sie entlehnt ist, schlichtweg nicht gerechtfertigt.
8. Institutionen, die für Wertschätzung, Kollaborativität und eine systemische Haltung werben, offenbaren im repressiven Nichtumgang mit geflissentlich ignorierten Widersprüchen einen weiteren. Keiner der kritisierten Widersprüche kann für sich in Anspruch nehmen, antinom zu sein. Keiner ist irrelevant. Keiner findet sich praxeologisch oder theoriebasiert gerechtfertigt. Und in Ignoranz kultiviert, kann keiner von innovativer Natur oder von gesellschaftlichem Nutzen sein. Im Gegenteil: Weil sie unisono von inkonsistentem und inkonsequentem Theoriebezug zeugen, beschädigen sie das gesamte Theoriegebäude, das sie hervorgebracht hat. Dass kein Verursacher und kein Vertreter des paradigmatischen Fehlers die Kritik an ihm teilt, macht sie nicht gegenstandslos und berechtigt nicht zur Diskriminierung von Intelligenz. Angenommen, Wissenschaft gebiert und kultiviert einen vermeidbaren Denkfehler, der sie und die Praxis um jene Erkenntnis und Meinungsfreiheit bringt, um die sie weder sich noch die Praxis gebracht haben wollte, dann determiniert das Kultivieren jenes Denkfehlers die Manifestation eines Problems – zulasten von Erkenntnisgewinn und Meinungsfreiheit, also zum Zuteilwerden zweier Probleme, die dem Denkfehler inhärent sind: Der Zustand resultierenden Fürwahrhaltens weist sich durch eine zu reduzierende Soll-Ist-Differenz aus, deren Reduzierbarkeit sich allerdings institutionell zum Phantom erklärt findet. Insofern dies durch eine entwicklungsoffene Wissenschaft tabuisiert wird, muss die Nichtlösung des beschriebenen Problems im Verdacht stehen, Lösung für ein anderes Problem zu sein. Denn indem die in der Verantwortung stehenden Institutionen keinen Diskurs, kein Fachgespräch, kein Kolloquium, keine Metakommunikation gewähren, gefährden sie – ob immunisiert oder im Erklärungsnotstand – in Unfairness den Wert der Erkenntnis und den der Meinungsfreiheit: Werte, für die sie einzustehen vorgeben. Wenn es dennoch so sein sollte, dass die Qualität von Erkenntnis an ihrer Praktikabilität gemessen werden kann, dann ist es um den Erkenntnisgewinn und die Meinungsfreiheit unter diesen Voraussetzungen dermaßen schlecht bestellt, dass fraglich wird, ob beide Werte überhaupt als gefährdet oder eher als gefährdend in Betracht kommen. Immerhin gefährden sie die bestehende Wirklichkeitsordnung, deren Verteidigung durch die korrumpierte Logik orchestriert wird. Würde die gefälschte Etikettierung zum Verdachtsfall oder resultierte aus der enttarnten Scheinbarkeit eine Bedrohung für die unhinterfragte Gewohnheit, muss damit keine Bedrohung professioneller Identität einhergehen – ganz im Gegenteil: Ihr obliegt die Selbstermächtigung, gegen wissenschaftlich verordnete Selbstentmündigung vorzugehen.
9. Wenn sich ein blinder Fleck faschistoid entfaltet, müssen Machtkonzepte hinterfragt werden. Der in Rede stehende Irrtum verbittet sich zwar tautologisch seine Analyse, doch gestattet er, sich den ihn betreffenden systemtheoretischen Klärungsbedarfen systemisch in anderen Sinnstrukturen zu widmen. Denn solch Unterfangen mag ja weniger der Unantastbarkeit des tabuisierten Irrtums gelten, sondern eher den fraglichen Strukturen, die sich aus dessen Unantastbarkeit ergeben und diese herstellen. Insofern darf das Drumherum des anlassgebenden Paradigmas mit dessen Erlaubnis re- und dekonstruiert werden, weil seine tabuisierte Restriktion unberührt bleibt. Die auf diese Weise lehrmeinungskonform determinierbaren Probleme können natürlich auf das negierte verweisen – auf jenes, was kraft seiner Entität verhindert, ein Problem sein zu dürfen und deshalb das argumentative Prozedere entitär dahingehend durchtränkt, dass die sachverhaltsbezogene Interaktionen an jenem Paradigma krankt, welches sie zum Gegenstand hat. Folgende Hypothese wird angeboten: Ein Widerspruchs-System (Klärungsbedarfe 1 bis 8 sowie der atavistische Rückgriff auf lineare Kausalität) begegne einem Werte-System (Wert der Erkenntnis, Meinungsfreiheit, Integrität, Gesundheit). Beide werden über ein Erwartungs-System […] funktionslogisch über Dienstleistungs-Systeme einschließlich impliziter Regel-Systeme in Instituts-Systemen verwaltet. Dort werden sie in einem Kultur-System […] durch ein Scheinbarkeits-System […] sowie ein Negierungs-System […] unkenntlich gemacht und durch ein Vermeidungs-System […] und ein Repressions-System […] sowie ein Zuschreibungs-System […] verteidigt. Verhaltensökonomisch weise ein Opportunitäts-System aus der Sackgasse, allerdings über das Werte-System, womit einzelne Werte zur Disposition und die Wertegemeinschaft insgesamt auf die Probe gestellt werden. Bei Stabilisierung der Systeme werde der Status quo in repressiver Doppelstrategie fortgeschrieben: Es werde die Meinung unterdrückt, welche auf die paradigmatische Meinungsunterdrückung hinweise. Transversal schillere ein Doublebind-System durch die Beziehungen der verwobenen Einzelaspekte hindurch: Das Versprechen des Paradigmas werde ebensowenig eingelöst wie die Versprechen der institutionellen Systeme, die sich seiner bedienen – obgleich ätiologisch und kasuistisch und moralisch konsequent vom Gegenteil Glauben gemacht werde. Dieser Hypothese folgend, stehen Taten und Worte im Umgang mit dem nämlichen Paradigma im gleichen Widerspruch wie Anspruch und Wirklichkeit des Paradigmas: Die Scheinbarkeit des Diktums hat die Interaktion infiziert, deren Gegenstand es und sie sind. Somit gestattet ein unhinterfragtes Machtkonzept das Konterkarieren der Zwecke zulasten der Glaubwürdigkeit.
10. Die Vorstellung der Nichtinstruierbarkeit schützt weder vor kollektiver Instruierung noch vor den Folgen der Illusion, dass diese ausgeschlossen sei. Wenn es so ist, dass die Theorie die Praxis inspiriert und umgekehrt, dann entscheiden Güte und Zugänglichkeit der Inspirationsquellen über die Fruchtbarkeit dieses wechselseitigen Austauschs. Kommen unter Berücksichtigung multipler Kontingenz als Inspirationsquellen alle Zustände des Fürwahrhaltens in Betracht, dann leidet diese Fruchtbarkeit nicht nur unter der Einschränkung, dass als hochrelevanter Zustand ausgerechnet die Meinung kein Problem sein darf. Sie leidet insbesondere auch unter der resultierenden Gleichschaltung der Meinung, die diese von sich dahingehend haben darf, kein Problem sein zu dürfen. Und sie leidet obendrein unter dem Unterschlagen dieser Gleichschaltung, welche nicht einmal zaghaft erwogen werden kann, ohne empört als Affront abgelehnt zu werden. So kommt die verbindlich zu sein habende Nichtdetermination einer Meinung zum Problem jedem lehrmeinungskonformen Erkennen und Beschreiben und Erklären und Bewerten zuvor. Es werden de facto sukzessiv alle psychologischen Systeme der systemischen Community unbeirrt mit einem fundamentalen Denkfehler versorgt, wodurch sogar die konsensualisierte Konstruktion der Nichtinstruierbarkeit vakant wird: Denn EIN von ALLEN geteilter Irrtum wird instruierender Baustein von Entscheidungslogiken, die keinen Zweifel am Irrtum gestatten: Der kollektiv geteilte Fehler instruiert Haltung und Verhalten insofern, als dass echte Alternativen nur hypothetisch sein könnten oder Verrückten vorbehalten blieben. Die unerkannt kultivierten Widersprüche werden zu Hirngespinsten deklariert und bemächtigen sich kurrikular als trojanische Pferde der Deutungshoheit. Aus dieser walten sie als gezielte Intervention in die sich ihnen in gutem Glauben ausliefernden Systeme hinein – was jene unter vehementer Berufung auf ihre Nichtinstruierbarkeit bestreiten mögen: Ein kollektiver Gedächtnisinhalt verleugnet sich kollektiv – und ist kollektiv brüskiert, wenn ihm diese Hypothese angeboten wird. Dass dergleichen nicht den leisesten Zweifel mobilisiert, liegt daran, dass die Meinungseinigkeit ebenfalls kein Problem sein darf – denn dafür sorgt gleichfalls das hier in Rede stehende Paradigma, womit es seine Nichtentdeckung in paradigmatischer Umsicht hermetisch absichert. Weil es seine Veränderungswürdigkeit mit institutioneller Hilfe erfolgreich vernebelt, kann es nicht zum Problem determiniert werden, obwohl es ein gigantisches ist. In der Konsequenz instruiert eine Denkanleitung zum Nichtdenken: Es liegt ein Problem mit einem Problem vor, welches gar keins sein kann, weil es keins sein darf – was naturgemäß nicht die Botschaft, sondern ihren Überbringer verdächtigt, ein Problem zu sein.
Die vorgestellten Widersprüche legen nahe, dass eine Denkanleitung den Konstruktionismus totalitär infiziert hat – ausgerechnet die Welt, der sie sich verdankt. Die Systeme systemischen Denkens werden zum Nachteil systemischeren Denkens von einer Restriktion heimgesucht. Weil die Folgen weit über die Welt des Konstruktionismus hinaus fatal sind, wird zusammenfassend eine Geschichte der Vermeidung im Zeichen des paradigmatisch zu Vermeidenden beanstandet: dem weltoffenen Gestatten der Meinung ein Problem sein zu dürfen. Diesen etablierten Fehler wird sich eine in Globalisierung begriffene Gesellschaft mit Sicherheit nicht lange leisten können: Der Paradigmenwechsel ist überfällig. Sein Vollzug wird hiermit nochmals beantragt […]“
Meinungs-Experiment: Welche Denkgewohnheit meldet sich?